Strafrecht
Bei einem Parkknöllchen, einem Bussgeldbescheid bis hin zu einer schwerwiegenden Anklage werden Sie umfassend beraten und vertreten.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Massnahme (wie z.B. Ordnungswidrigkeit - Bußgeldbescheid)
- Strafverteidigung bei allen Gerichten
- Überprüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und Vertretung vor Gerichten
- Haftangelegenheiten
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +49 2161 / 402650 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.