Strafrecht

Bei einem Parkknöllchen, einem Bussgeldbescheid bis hin zu einer schwerwiegenden Anklage werden Sie umfassend beraten und vertreten.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Massnahme (wie z.B. Ordnungswidrigkeit - Bußgeldbescheid)
  • Strafverteidigung bei allen Gerichten
  • Überprüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und Vertretung vor Gerichten
  • Haftangelegenheiten

 

 

 

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Rufen Sie uns an unter +49 2161 / 402650 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.